Sie möchten einen Zugang zu unserem Stromnetz zur Durchleitung von Elektrizität? Voraussetzung ist hierfür unter anderem der Abschluss eines Netznutzungsvertrags.
Die BNetzA hat am 20.12.2017 einen standardisierten Lieferantenrahmen- und Netznutzungsvertrag Strom festgelegt (Az. BK6-17-168), um die Bedingungen der Netznutzung zu vereinheitlichen und die Abwicklung zu vereinfachen. Dieser wurde mit Mitteilung Nr. 1 vom 26.02.2018 nochmals angepasst.
Der Vertragsschluss kann dadurch bewirkt werden, dass der Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes und der Netznutzer unter Bezugnahme auf den in der Anlage festgelegten Standardvertrag übereinstimmende Willenserklärungen in Textform (z. B. per E-Mail) austauschen. Der Antragende hat dabei den hier festgelegten Standardvertrag als Anlage zu übersenden. Dabei müssen die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses übereinstimmend konkretisiert werden.
Für die Netzzugangsgewährung ab dem 01.04.2018 ist bei Vertragsabschlüssen das verbindlich vorgegebene Vertragsmuster der BNetzA in der konsolidierten Fassung vom 26.02.2018 zugrunde zu legen:
Netznutzungsvertrag ab 01.04.2018
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
inkl. Technischer Anhang