Anmeldeablauf
1. Schritt: Anmeldeunterlagen einreichen
Im ersten Schritt teilen Sie uns mit, wo eine Photovoltaikanlage geplant und wie sie beschaffen ist. Dies geschieht mit Hilfe unserer Formulare „Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz“ oder „Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“. Je nachdem ob der voraussichtliche Netzanschluss Ihrer Einspeiseanlage eher im Nieder- oder Mittelspannungsnetz liegt. Welche weiteren Unterlagen mit der Anmeldung einzureichen sind entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Datenblatt. Alle Formulare der Kreiswerke Main-Kinzig, die Sie für die Anmeldung einer Einspeiseanlage benötigen, finden Sie am Seitenende.
Einspeisemanagement
Falls Sie mit Ihrer Einspeiseanlage am Einspeisemanagement nach EEG teilnehmen müssen und eine technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung von uns benötigen, reichen Sie bitte das entsprechende Bestellformular, dass Sie am Seitenende finden, ein. Die Preise für die technischen Einrichtungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements finden Sie in unserem Preisblatt.
Bei Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung von ≥ 500 kW setzen wir zur Umsetzung des Einspeisemanagements eine Fernwirkstation ein. In diesem Fall ist die Einreichung eines Bestellformulars nicht notwendig.
Der Kauf einer Fernwirkstation ist über uns leider nicht möglich und muss daher vom Anlagenbetreiber selbst erfolgen. Die benötigten technischen Spezifikationen können Sie gerne bei den Kollegen der Grundsatzplanung unter der E-Mail-Adresse Grundsatzplanung@kreiswerke-main-kinzig.de erfragen.
2. Schritt: Netzverträglichkeitsprüfung (NVP)
Jede angemeldete Eigenerzeugungsanlage durchläuft eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung (NVP). Je nach Anlagengröße kommt es hier zu einer einfachen NVP oder einer komplexen NVP. Die komplexe NVP besteht aus zwei bis drei Schritten, wobei im ersten Schritt der Verknüpfungspunkt mitgeteilt wird, was bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann.
3. Schritt: Fertigmeldung
Bevor Sie einen Termin zum Zählersetzen und bevor Ihr Installateur die Inbetriebnahme für Ihre Einspeiseanlage vornehmen kann, ist eine Fertigmeldung notwendig. Welche Unterlagen Sie für die Fertigmeldung einreichen müssen, teilen wir Ihnen nach Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung mit.
4. Schritt: Zählersetzung
Während einem mit unserem Netzanschluss/ Netzvertrieb vereinbarten Termin, werden die von Ihnen bestellten Zähler gesetzt.
5. Schritt: Inbetriebsetzung
Nachdem Ihre Einspeiseanlage fertig gemeldet wurde und alle Zähler gesetzt sind, kann Ihr Installateur Ihre Einspeiseanlage an unser Netz anschließen. Soll Ihre Einspeiseanlage vorher Strom erzeugen, um ein bestimmtes Inbetriebnahmedatum zu sichern, ist uns hierüber ein Nachweis einzureichen. Der Nachweis hat entsprechend dem Clearingstellenhinweis 2010/1 (Kapitel 3.3.4) zu erfolgen.
Anmeldung eines Anlagenumzugs
Sollte Ihre Erzeugungsanlage den Standort wechseln, ist uns dieses mit dem Formular „Datenblatt Erzeugungsanlagen_Anlagenumzug“ mitzuteilen. Der Ablauf ist der gleiche wie bei einer Neuanmeldung, nur dass uns zusätzlich die vorläufige Außerbetriebsetzung mitzuteilen ist.
Änderung der Einspeiseart
Sollten Sie die Einspeiseart Ihrer Erzeugungsanlage umstellen wollen, ist uns dies mit dem Formular „Datenblatt Erzeugungsanlagen_Einspeiseartänderung“ mitzuteilen. Beachten Sie bitte, dass Ihre Einspeiseanlage nach dem Umbau durch Ihren Installateur erst wieder ins Netz einspeisen darf, wenn alle hierfür notwendigen Zähler gesetzt wurden.
Stilllegung
Auch die Stilllegung Ihrer Einspeiseanlage ist uns mitzuteilen. Verwenden Sie hierzu bitte unser Formular "Inbetriebsetzung Einspeiseanlagen".
Formulare
Inbetriebsetzung Einspeiseanlagen
Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen (Niederspannungsnetz)
Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen (Mittelspannungsnetz)
Datenblatt Erzeugungsanlagen Anlagenumzug
Datenblatt Erzeugungsanlagen Einspeiseartänderung
Bestellformular Technische Einrichtung nach EEG (Skalar für Einspeiseanlagen > 100 kW)