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Kreiswerke Main-Kinzig GmbH

Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen

1. Welche Unterlagen werden für einen Neuanschluss benötigt?

Einen Lageplan mit Bemaßung des Gebäudes sowie einen Grundrissplan des unteren Geschosses (mit Sitz des zur Straßenseite liegenden Anschluss-/Hauswirtschaftsraumes) mit Angabe der gewünschten Anschlussstelle und einem Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks.

Die Beantragung eines Neuanschlusses erfolgt über das Netzanschlussportal. Wir nutzen dieses moderne Medium um Ihnen rasch ein Angebot unterbreiten zu können. Die erforderlichen Angaben werden in entsprechenden Masken abgefragt, den o.g. Lageplan Lageplan, den Grundrissplan und das Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks können Sie können Sie einfach als PDF oder Bilddatei hochladen.

2. Bis wohin verlegt die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH meinen Anschluss?

Dies ist abhängig von Ihrer gewünschten Ausführungsvariante. Sie haben die Auswahlmöglichkeit zwischen den Varianten „Standardnetzanschluss“ und „Komfortnetzanschluss“. 

Standardnetzanschluss

Der Standardnetzanschluss wird über eine Netzanschlusssäule ausgeführt, die an der Grundstücksgrenze aufgestellt und straßenseitig zugänglich ist. 

Komfortnetzanschluss

In dieser Anschlussvariante darf die Länge des Netzanschlusskabels maximal 10 m auf dem Privatgrund betragen. In der Regel kommen Sie so bis an Ihr Gebäude und können dort die Anschlusssäule platzieren. 

Ist das Gebäude weiter als 10 m von der Grundstücksgrenze entfernt, muss ein näher gelegener Aufstellungsort der Anschlusssäule festgelegt oder ein Standardnetzanschluss gewählt werden. In der Anschlusssäule findet an den Eingangsklemmen der Anschlusssicherung der Eigentumsübergang statt. Die Leitung von der Anschlusssäule über die Hauseinführung bis zum Zählerschrank befindet sich im Eigentum des Anschlusssnehmers und ist bauseits nach den Regeln der Technik durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen zu verlegen. 

3. Kann ich Arbeiten in Eigenleistung erbringen und wie wirken sich diese auf den Preis aus?

Wenn Sie sich für den Standard-Anschluss (Säule an der Grundstücksgrenze) entscheiden, dann können Sie die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück in Eigenleistung erbringen.

Wenn Sie sich für den Komfort-Anschluss (Säule bis 10m auf Privatgrund) entscheiden, dann handelt es sich hierbei um eine Zusatzleistung der Kreiswerke, die auch vollständig von uns erbracht wird. Den bis zu 10 Meter langen Leitungsgraben auf Ihrem privaten Grundstück können Sie nicht in Eigenleistung erbringen.

Generell werden die Arbeiten im öffentlichen Bereich, sowie alle Verlegearbeiten durch die Kreiswerke Main Kinzig ausgeführt, Eigenleistungen sind hierbei ausgeschlossen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Netzanschluss/Netzvertrieb, unter 06051-84-331.

4. Darf die Hausanschlussleitung überbaut werden?

Nein! Die Anschlussleitung muss frei zugänglich sein. Sie darf nicht durch Bäume, Bauwerke wie Garagen, Carports, Müllboxen, etc. überbaut werden.

Sollte durch nachträgliche Erweiterungen des Gebäudes bzw. den Bau eines Nebengebäudes eine Überbauung erkennbar werden, so wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Netzanschluss/Netzvertrieb (Telefon 06051 84-331). Wir unterstützen Sie bei der Lösung und können Ihnen auch ein Angebot zur Umverlegung Ihres Netzanschlusses anbieten (solange dies technisch möglich ist).

5. Was muss ich tun, wenn ich eine höhere Leistung benötige?

Setzen Sie sich hierzu mit einem konzessionierten Installationsunternehmen in Verbindung. Der Installateur stellt im Anschluss mit Ihnen zusammen fest, wie hoch der neue Leistungswert sein soll und beantragt für Sie die Leistungserhöhung bei den Kreiswerken Main-Kinzig. Im Anschluss prüfen wir, ob diese Leistung an Ihrem bestehenden Netzanschluss lieferbar ist. Sie bekommen anschließend ein Angebot, entweder über eine Sicherungsanpassung, oder aber über einen neuen Netzanschlusspunkt. Nach Ihrer Angebotsprüfung können Sie uns über die dem Angebot beiliegende Angebotsbestätigung beauftragen. Nach Eingang der Angebotsbestätigung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren. Ein neuer Netzanschlusspunkt ist dabei technisch und lieferzeitenbedingt detaillierter abzustimmen.

6. Ich habe die Angebotsbestätigung für meinen Neubau zurückgeschickt. Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem die Angebotsbestätigung im Netzanschluss/ Netzvertrieb eingegangen ist und bauseits die Herstellung des Netzanschlusses absehbar ist, setzen Sie sich bitte mit unserer Einsatzsteuerung unter Telefonnummer 06051 84-1010 zwecks Terminabstimmung in Verbindung. In schwierigen Anschlusssituationen, bei örtlichen Fragestellungen oder der Klärung von Mitverlegungen anderer Leitungsanbieter, steht Ihnen auch unser Netzmeister zu einem Ortstermin zur Verfügung. Die Kontaktdaten des zuständigen Netzmeisters erhalten Sie über unsere Einsatzsteuerung.

Bitte beachten Sie bitte, dass je nach Auftragsstand mit einer technischen Vorlaufzeit von in der Regel ca. 3 Wochen zu rechnen ist.

7. Wie komme ich an einen Baustromanschluss?

Beauftragen Sie hierzu bitte ein konzessioniertes Installationsunternehmen. Der Installateur stellt bei uns einen Antrag für den Baustromanschluss und vereinbart einen Termin mit uns.

Ggf. übernimmt dies auch Ihr Bauunternehmen.

Baustrom

8. Wie komme ich zu meinem Haushaltszähler/meinen Haushaltszählern?

Nachdem die Hausinstallation (Kundenanlage) von Ihrem konzessionierten Wunschinstallationsbetrieb erstellt wurde, sendet dieser eine sogenannte Fertigmeldung an die Kreiswerke Main-Kinzig. Ihr Installationsbetrieb oder Sie vereinbaren dann mit unserem Netzanschluss/ Netzvertrieb unter 06051 84-331 einen Termin zur Inbetriebnahme.

Fertigmeldung/Inbetriebsetzung

9. Ich habe das Gefühl, dass ich zu viel Strom verbrauche. Wie kann ich das prüfen?

Wir liefern Ihnen gerne kostenfrei ein Energiemessgerät zur Ausleihe, mit welchem Sie Ihren einzelnen Verbrauch auf den benötigen Energieverbrauch testen können. Dies ist allerdings nur bei Geräten möglich, die einen „normalen“ Stromanschluss über eine Steckdose haben.

10. Ich habe das Gefühl, dass mein Stromzähler falsch geht. Wie kann ich das prüfen?

In der Regel können Mehrverbräuche technisch erklärt (z. B. zu lange Laufzeiten von elektrischen Heizgeräten oder Stromzusatzheizungen der Wärmepumpen, defekte Temperaturregler von Heizlüftern oder Speicherheizungen, Dauerbetrieb von alten Kühl-/Gefrierschränken, etc.) werden. Dies kann z. B. mit einem E-Check über Ihren Installationsbetrieb durchgeführt werden. Sollte keine technische Klärung gefunden werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Zähler zur Befundprüfung anzumelden.

» weiter zu den Anträgen

Der Zähler wird dann durch die Kreiswerke Main-Kinzig ausgebaut und an eine „Staatlich Anerkannte Prüfstelle für Messgeräte und Elektrizität“ übergeben.

Nachdem die Prüfung erfolgt ist, erhalten Sie von uns die Informationen zur weiteren Vorgehensweise sowie das Prüfprotokoll.

Die Kreiswerke Main-Kinzig übernehmen die Kosten der Befundprüfung, wenn dem Zähler eine nicht korrekte Messung attestiert wurde.

11. Wo liegen die Leitungen auf meinem Grundstück?

Um die Lage der Leitungen auf Ihrem Grundstück zu erfragen, steht Ihnen unsere elektronische Planauskunft kostenfrei zur Verfügung. Vor jeder Bautätigkeit auf einem Grundstück besteht sogar die Verpflichtung für den Eigentümer und den von ihm beauftragten Dienstleister zur Einholung einer Planauskunft bei allen Leitungsanbietern.

Viele Dienstleister sind bereits bei unserem Online-Service registriert. In diesem Fall ist die elektronische Planauskunft einfach möglich.