Anmeldung

Anmeldung einer Neuanlage oder einer Leistungserhöhung

Damit wir Ihr Anfrage möglichst schnell bearbeiten können, werden vollständige Anmeldeunterlagen benötigt. Reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen bitte frühzeitig ein unter netz.kundenservicenoSpam@kreiswerke-main-kinzig.de, da eine Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens entsprechend des Aufwandes und der Anzahl der vorliegenden Anmeldungen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Beachten Sie bitte auch bei Ihrer Anmeldung die aktuell geltenden Technischen Richtlinien. Nachstehend zeigen wir Ihnen den groben Ablauf Ihrer Anmeldung.

Technischer Kundenservice
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Mo-Do 8 bis 17 Uhr
Fr 8 bis 13 Uhr
06051 84-331

Störung melden
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24-Stunden-Notdienst

Strom
06051 84-296

Wasser
06051 85-297

Anschrift
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Kreiswerke Main-Kinzig GmbH

Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen

Anmeldeablauf

1. Schritt: Anmeldeunterlagen einreichen

Im ersten Schritt teilen Sie uns mit, wo eine Einspeiseanlage oder ein Stromspeicher geplant ist und wie die technischen Eigenschaften der Erzeugungsanlage oder des Stromspeichers sind. Dies geschieht mit Hilfe unserer Formulare  „Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz“ oder „Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)“.

Je nachdem ob der voraussichtliche Netzanschluss Ihrer Einspeiseanlage eher im Nieder- oder Mittelspannungsnetz liegt. Welche weiteren Unterlagen mit der Anmeldung einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Datenblatt. Alle Formulare der Kreiswerke Main-Kinzig, die Sie für die Anmeldung einer Einspeiseanlage benötigen, finden Sie unten in unserem Downloadbereich.

Sollten Sie ein sogenanntes Balkonkraftwerk anmelden wollen, können Sie dieses über unser Portal für Balkonkraftwerke anmelden und am vereinfachten Anmeldeverfahren teilnehmen.

Redispatch 2.0

Das Redispatch 2.0 löste zum 1. Oktober 2021 das frühere Einspeisemanagement aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ab. Die neuen Regelungen zum Redispatch 2.0 finden Sie in den §§ 13, 13a und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Konkret bedeutet dies, dass zukünftig Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ab einer installierten Leistung von 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in die Redispatch-Prozesse einbezogen werden. Durch diese Regelungen sind neue Datenlieferverpflichtungen für Stromerzeugungsanlagen umzusetzen. Für den Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten zwischen Netzbetreibern und Einsatzverantwortlichen ist eine deutschlandweite Datenaustauschplattform vorgesehen, die durch die Netzbetreiberkooperation Connect+ realisiert wurde. Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie in unseren FAQ.

Die technische Umsetzung erfolgt ab einer installierten Leistung von 100 kW mittels Fernwirkanlage. Die Fernwirkanlage wird von den Kreiswerken Main-Kinzig gestellt und montiert. Die Kosten für die Fernwirkanlage sowie der Anbindung an unser System sind vom Anlagenbetreiber zu tragen. Mit der Mitteilung des Netzanschlusspunktes erhalten Sie ein Angebot.

Für Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von über 25 kW nutzen wir zur Leistungsreduzierung weiterhin einen Rundsteuerempfänger. Das Bestellformular für einen Rundsteuerempfänger finden Sie unten im Downloadbereich.

2. Schritt: Prüfung oder Ermittlung des Netzanschlusspunktes

Jede angemeldete Eigenerzeugungsanlage durchläuft eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung (NVP). Mit dieser NVP prüfen wir, ob Ihre angemeldete Erzeugungsanlage oder Speicher an den vorhandenen Netzanschlusspunkt angeschlossen werden kann oder ermitteln den gesetzlichen Netzanschlusspunkt Ihrer Erzeugungsanlage oder Ihres Speichers.

Je nach Anlagengröße und Anmeldeaufkommen kann die Prüfung zwei bis acht Wochen in Anspruch nehmen. Nach abgeschlossener NVP erhalten Sie von uns den gesetzlichen Netzanschlusspunkt mitgeteilt.

Bei Erzeugungsanlagen und Stromspeichern über 30 kW installierter Leistung ist in der Regel das Einreichen weiterer Unterlagen erforderlich. Diese fordern wir ggf. mit der Mitteilung des Netzanschlusspunktes an. In einem solchen Fall wird die Freigabe zur Inbetriebnahme, nach erfolgter Prüfung, mit einem weiteren Schreiben mitgeteilt.

Für Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten Leistung von über 135 kW entnehmen Sie bitte das Anmelde- und Prüfungsverfahren der VDE AR-N 4110.

3. Schritt: Fertigmeldung

Bevor Sie einen Termin zum Zählersetzen und bevor Ihr Installateur die Inbetriebnahme für Ihre Einspeiseanlage vornehmen kann, ist eine Fertigmeldung notwendig. Welche Unterlagen Sie für die Fertigmeldung einreichen müssen, teilen wir Ihnen nach Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung mit.

4. Schritt: Zählersetzung

Während einem mit unserem Netzanschluss/Netzvertrieb vereinbarten Termin, werden die von Ihnen bestellten Zähler gesetzt.

5. Schritt: Inbetriebsetzung

Nachdem Ihre Einspeiseanlage fertig gemeldet wurde und alle Zähler gesetzt sind, kann Ihr Installateur Ihre Einspeiseanlage an unser Netz anschließen. Über die Inbetriebnahme hat das von Ihnen beauftragte Installateurunternehmen ein Inbetriebnahmeprotokoll zu erstellen. Dieses wird Ihnen mit der Freigabe zum Netzanschluss übermittelt. Das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll ist unverzüglich bei uns einzureichen. Ohne dieses Inbetriebsetzungsprotokoll kann Ihre Erzeugungsanlage oder Ihr Stromspeicher nicht in unseren Systemen erfasst und keine Einspeisevergütung ausgezahlt werden.

Soll Ihre Einspeiseanlage vorher Strom erzeugen, um ein bestimmtes Inbetriebnahmedatum zu sichern, ist uns hierüber ein Nachweis einzureichen. Der Nachweis hat entsprechend dem Clearingstellenhinweis 2010/1 (Kapitel 3.3.4)  zu erfolgen.

Anmeldung eines Anlagenumzugs

Sollte Ihre Erzeugungsanlage den Standort wechseln, ist uns dieses mit dem Formular „Datenblatt Erzeugungsanlagen_Anlagenumzug“ mitzuteilen. Der Ablauf ist der gleiche wie bei einer Neuanmeldung, nur dass uns zusätzlich die vorläufige Außerbetriebsetzung mitzuteilen ist.

Änderung der Einspeiseart

Sollten Sie die Einspeiseart Ihrer Erzeugungsanlage umstellen wollen, ist uns dies mit dem Formular „Datenblatt Erzeugungsanlagen_Einspeiseartänderung“ mitzuteilen. Beachten Sie bitte, dass Ihre Einspeiseanlage nach dem Umbau durch Ihren Installateur erst wieder ins Netz einspeisen darf, wenn alle hierfür notwendigen Zähler gesetzt wurden.

Stilllegung

Auch die Stilllegung Ihrer Einspeiseanlage ist uns mitzuteilen. Verwenden Sie hierzu bitte unser Formular "Inbetriebsetzung Einspeiseanlagen".