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Das neue Jahr hat kaum begonnen und schon hat mit der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (nachfolgend: BEV) der nächste Energielieferant einen Insolvenzantrag gestellt (am 29.01.2019 und 17:15 Uhr). Im Netz der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH sind ca. 600 Kunden betroffen.

Der Netzbetreiber Kreiswerke Main-Kinzig hat, aufgrund der BEV Erklärung zur sofortigen Einstellung der Belieferung, aber auch aufgrund der Bilanzkreiskündigung durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, den Lieferantenrahmenvertrag am 31.01.2019 mit der BEV zum 31.01.2019 gekündigt.

Ablauf

  1. Die Energielieferung wurde durch BEV eingestellt (Info vom 30.01.2019 auf
    http://www.bev-inso.de/).
  2. Der Übertragungsnetzbetreiber kündigte den Bilanzkreisvertrag mit der BEV.
  3. Die Kreiswerke kündigte am 31.01.2019 den Lieferantenrahmenvertrag mit der BEV.
  4. Die Kunden der BEV wurden vom Netzbetreiber an den örtlichen Grundversorgern zur Ersatzversorgung angemeldet. Die unterbrechungsfreie Versorgung ist damit garantiert.
  5. Alle ca. 600 betroffenen BEV-Kunden haben nach der Kündigung ein Anschreiben des Netzbetreibers erhalten.
  6. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Regulierungsbehörde des Landes und des Bundes schriftlich über die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages der BEV informiert.
  7. Mit dem abgelesenen Zählerstand zum 31.01.2019, den die BEV Kunden bitte an den Netzbetreiber übermitteln sollen, wird die Belieferung zur BEV abgegrenzt und die Ersatzversorgung gestartet.
  8. Der Ersatzversorger wir die BEV Kunden in der Regel ebenfalls schriftlich informieren.
Technischer Kundenservice
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