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In unseren Konzessionsgebieten haben wir die Feststellung des Grundversorgers zum 30.06.2012 durchgeführt.
Die Grundversorgungspflicht der in der Feststellung genannten Energieversorgungsunternehmen gilt bis zum 31.12.2015. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 30.06.2015 und wird bis zum 30.09.2015 an dieser Stelle veröffentlicht.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 Satz 1 jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden* in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger wurde pro Konzessionsgebiet im Netz der allgemeinen Versorgung ermittelt.
Die Aufstellung der Gemeinden und Ortsteile ist in der nebenstehenden Tabelle ersichtlich. Grundversorger in allen Netzen der allgemeinen Versorgung in den Konzessionsgebieten der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH ist bis zum 31.12.2015 die
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH
Vertrieb
Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen
* Haushaltskunden sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.